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Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Eltern/Personensorgeberechtigte sind in der Erziehung ihrer Kinder zu stärken. Sie fördern die Persönlichkeit und die Entwicklung ihrer Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Der Bereich Hilfe zur Erziehung mit seinen unterschiedlichsten Leistungsangeboten bietet Eltern und Personensorgeberechtigten

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Stärkung der Elternkompetenz
  • Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren für ihr geistiges-, körperliches- und seelisches Wohl zu schützen.
  • Durch das Jugendamt sind geeignete und notwendige Leistungen der erzieherischen Hilfen vorzuhalten, die den Eltern/Personensorgeberechtigten bei der Stärkung deren Erziehungskompetenz und Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder und Jugendlichen beratend, begleitend und unterstützend zur Seite stehen.
  • Die Planung und Umsetzung der bedarfsgerechten Leistungsangebote erfordert eine enge Abstimmung mit den Leistungserbringern und mit der Politik, insbesondere mit dem Jugendhilfeausschuss.
  • Leistungen der Hilfen zur Erziehung sind unter fachlichen Gesichtspunkten bedarfsgerecht und transparent fortzuschreiben.
  • Die Leistungserbringer stellen sicher, dass die Leistungen durch Fachkräfte erbracht werden. Die Fachkräfte setzen sich dafür ein, dass die Chancengleichheit von Mädchen und Jungen, Frauen und Männer, Migranten und Menschen mit Behinderung gewährleistet wird.
  • Die Fachkräfte arbeiten partnerschaftlich und kooperativ zusammen. Sie unterstützen, beraten und vernetzen sich, um ihren Erziehungsauftrag umzusetzen.
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