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Freiwilligendienste

Es gibt verschiedene Formen von Freiwilligendiensten, über welche man sich bei der AWO Lausitz engagieren kann:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG)
  • Ehrenamt

In folgenden Übersicht sind die verschiedenen Möglichkeiten gegenübergestellt.

FSJ BFD FdaG Ehrenamt
angesprochener
Personenkreis
Das FSJ ist ausgerichtet auf junge Leute im Alter von 15 – 27 Jahren, welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Der BFD ist für
Personen jeden Alters
– egal ob jung oder alt – nach Absolvierung der Schulpflicht.
Der FdaG ist für
Personen jeden Alters – egal ob jung oder alt – nach Absolvierung der Schulpflicht.
Ein Ehrenamt kann jeder ausüben, der in dem jeweiligen Bereich nicht hauptamtlich tätig ist.
Einsatzstellen
  • Altenzentrum Hoyerswerda
  • Pflegewohnheim Hoyerswerda
  • Altenpflegeheim Lauta
  • Tagespflege Hoyerswerda

 

  • Kita Spielparadies Hoyerswerda
  • Kinderhaus am Elsterbogen Hoyerswerda

 

  • Förder- und Betreuungsbereich Kamenz

 

  • Altenzentrum Hoyerwerda
  • Pflegewohnheim Hoyerswerda
  • Altenpflegeheim Lauta
  • Tagespflege Hoyerswerda

 

  • Kinder- und Jugendzentrum Hoyerswerda

 

  • Horte in Hoyerwerda, Lauta, Laubusch, Kamenz

 

  • Kita Anne Frank in Kamenz
  • Kita Brüderchen und Schwesterchen in Laubusch
  • Kita Bummiland Großröhrsdorf
  • Kita Kinderland und Pfiffikus Bernsdorf
  • Kita Lutki (OT Zeißig), Kita Krabat (OT Schwarzkollm) und Kita Spielparadies in Hoyerswerda
  • Kita Waldwichtel Weißwasser
  • Kita Wichtelburg Pulsnitz

 

  • Gemeinschaftsunterkunft Asyl in Hoyerswerda
  • Jugendwerk-Projekt „7 unter 25“
Alle Einrichtungen der AWO Lausitz nach Verteilung des Stellenkontingentes über den AWO Landesverband Sachsen e.V.

  • Pflegeeinrichtungen
  • Kindertagesstätten und Horte
  • Einrichtungen des Bereiches Hilfen zur Erziehung
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Asylunterkünfte
Alle Einrichtungen der AWO Lausitz

  • Pflegeeinrichtungen
  • Kindertagesstätten und Horte
  • Einrichtungen des Bereiches Hilfen zur Erziehung
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Asylunterkünfte

 

Beginn des
Freiwilligendienstes
Des FSJ beginnt üblicherweise am 01. September eines jeden Jahres Der BFD kann jederzeit
(mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen) beginnen.
Der FdaG kann jederzeit zum 1. eines Monats beginnen. Ein Ehrenamt kann jederzeit beginnen.
Dauer des Einsatzes Die Dauer des FSJ ist i.d.R. für 12 Monate
angelegt. Das FSJ-Jahr endet üblicherweise am 31.08.

  • Einsätze von 6 – 18 Monaten sind auf Nachfrage möglich.
Die Dauer des BFDist i.d.R. für 12 Monate
angelegt.

  • Die Mindestdauer beträgt 6 Monate.
  • Eine Verlängerung auf max. 18 Monaten ist möglich.
Die Dauer des FdaG beträgt 6 – 24 Monate

  • vorherige Einsätze im FSJ / BFD werden hierauf angerechnet.
Ein Ehrenamt kann für unbegrenzte Zeit ausgeübt werden.
Zeitlicher Umfang des Einsatzes Der zeitliche Umfang des FSJ beträgt
39,5 Wochenstunden (Vollzeit).

  • Ein Teilzeiteinsatz ist nur im Einzelfall bei besonderen persönlichen Gründen (z.B. gesundheitlich oder familiär) möglich.
Der zeitliche Umfang des BFD beträgt i.d.R.
39,5 Wochenstunden (Vollzeit).

  • Ab Vollendung des 27. Lebensjahres ist ein Teilzeiteinsatz zwischen 21 und 40 Wochenstunden möglich.
Der Umfang des FdaG i.d.R. 20 Wochenstunden

  • ein geringer Umfang von 8 – 20 Wochenstunden ist möglich.
Ein Ehrenamt wird i.d.R. im Umfang von
20 Stunden im Monat ausgeübt.
Aufwandsentschädung / Taschengeld Beim FSJ erhält man ein monatliches Taschengeld i.H.v. 390,00 Euro (entsprechend anteilig bei Teilzeittätigkeit).

Sozialversicherungsabgaben trägt zu 100% der Arbeitgeber.

Beim BFD erhält man ein monatliches Taschengeld i.H.v. 390,00 Euro (entsprechend anteilig bei Teilzeittätigkeit).

Sozialversicherungsabgaben trägt zu 100% der Arbeitgeber.

Beim FdaG erhält man eine monatliche Aufwandsentschädigung ab 01.01.2022 i.H.v. 200,00 Euro

(bei 20 Wochenstunden, entsprechend anteilig bei geringerer Stundenzahl).

Es erfolgt keinerlei Kürzung von bzw. Anrechnung bei Sozialleistungen oder Kindergeld.

Für eine angemeldete, regelmäßige Ehrenamtstätigkeit im o.g. Umfang zahlen wir eine monatliche Aufwandentschädigung i.H.v. 40,00 Euro.
Weiterbildung / Seminare
Die Teilnahme an 25 Bildungstagen in Wochenseminaren ist verpflichtend.

Hierzu gehört neben dem Einführungs- und Abschluss-Seminar ein breitgefächertes Weiterbildungsangebot des AWO Landesverbandes Sachsen e.V.

Die Teilnahme an den angebotenen Seminartagen (Anzahl je nach Dienstzeit) ist verpflichtend.

Hierzu gehört neben dem Einführungs- und Abschluss-Seminar ein breitgefächertes Weiterbildungsangebot des AWO Landesverbandes Sachsen e.V.

Es besteht ein Anspruch auf die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten des AWO Landesverbandes Sachsen e.V.
Urlaubsanspruch
Bei 12-monatiger Dienstzeit besteht ein Urlaubsanspruch von 27 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

Bei kürzerer/ längerer Einsatzdauer erfolgt eine 12-telung entsprechend der vollen Monate.

Bei 12-monatiger Dienstzeit besteht ein Urlaubsanspruch von 27 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

Bei kürzerer/ längerer Einsatzdauer erfolgt eine 12-telung entsprechend der vollen Monate.

Es besteht ein Urlaubsanspruch entsprechend der Einsatzdauer und des Umfangs der Tätigkeit.
Bewerbung Bewerbungen (mit Anschreiben, kurzem Lebenslauf und Kontaktdaten) können jederzeit

  • per Post an AWO Lausitz Pflege- und Betreuungs-gGmbH, Thomas-Müntzer-Str. 26, 02977 Hoyerswerda oder
  • per E-Mail an personal@awo-lausitz.de

gesandt werden.

Bei bestehenden Einsatzmöglichkeiten melden wir uns üblicherweise per Telefon oder E-Mail. Eine Aufbewahrung im Bewerberpool erfolgt für die Dauer von bis zu einem Jahr. Anschließend werden die Bewerbungen vernichtet.

  Eingehende Bewerbungen für das FSJ werden gesammelt.

Eine Auswahl durch die Einsatzstellen erfolgt üblicherweise Anfang des Sommers für das neue FSJ-Jahr ab September.

Eingehende Bewerbungen werden nach dem angegebenen Einsatzgebiet oder -ort auf die Einrichtungen verteilt. Sobald BFD-Stellen (z.B. durch Erreichen der Höchstdauer) frei werden, kann eine Nachbesetzung geplant werden. Bei eingehenden Bewerbungen erfolgt eine Abstimmung mit dem AWO Landesverband Sachsen e.V. zu möglichen Einsatzorten. Ehrenamt-Einsatzmöglichkeiten werden i.d.R. mit der Einrichtung direkt abgestimmt.

 

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