Es gibt verschiedene Formen von Freiwilligendiensten, über welche man sich bei der AWO Lausitz engagieren kann:
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG)
- Ehrenamt
In folgenden Übersicht sind die verschiedenen Möglichkeiten gegenübergestellt.
FSJ | BFD | FdaG | Ehrenamt | |
angesprochener Personenkreis |
Das FSJ ist ausgerichtet auf junge Leute im Alter von 15 – 27 Jahren, welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. | Der BFD ist für Personen jeden Alters – egal ob jung oder alt – nach Absolvierung der Schulpflicht. |
Der FdaG ist für Personen jeden Alters – egal ob jung oder alt – nach Absolvierung der Schulpflicht. |
Ein Ehrenamt kann jeder ausüben, der in dem jeweiligen Bereich nicht hauptamtlich tätig ist. |
Einsatzstellen |
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Alle Einrichtungen der AWO Lausitz nach Verteilung des Stellenkontingentes über den AWO Landesverband Sachsen e.V.
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Alle Einrichtungen der AWO Lausitz
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Beginn des Freiwilligendienstes |
Des FSJ beginnt üblicherweise am 01. September eines jeden Jahres | Der BFD kann jederzeit (mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen) beginnen. |
Der FdaG kann jederzeit zum 1. eines Monats beginnen. | Ein Ehrenamt kann jederzeit beginnen. |
Dauer des Einsatzes | Die Dauer des FSJ ist i.d.R. für 12 Monate angelegt. Das FSJ-Jahr endet üblicherweise am 31.08.
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Die Dauer des BFDist i.d.R. für 12 Monate angelegt.
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Die Dauer des FdaG beträgt 6 – 24 Monate
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Ein Ehrenamt kann für unbegrenzte Zeit ausgeübt werden. |
Zeitlicher Umfang des Einsatzes | Der zeitliche Umfang des FSJ beträgt 39,5 Wochenstunden (Vollzeit).
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Der zeitliche Umfang des BFD beträgt i.d.R. 39,5 Wochenstunden (Vollzeit).
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Der Umfang des FdaG i.d.R. 20 Wochenstunden
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Ein Ehrenamt wird i.d.R. im Umfang von 20 Stunden im Monat ausgeübt. |
Aufwandsentschädung / Taschengeld | Beim FSJ erhält man ein monatliches Taschengeld i.H.v. 390,00 Euro (entsprechend anteilig bei Teilzeittätigkeit).
Sozialversicherungsabgaben trägt zu 100% der Arbeitgeber. |
Beim BFD erhält man ein monatliches Taschengeld i.H.v. 390,00 Euro (entsprechend anteilig bei Teilzeittätigkeit).
Sozialversicherungsabgaben trägt zu 100% der Arbeitgeber. |
Beim FdaG erhält man eine monatliche Aufwandsentschädigung ab 01.01.2022 i.H.v. 200,00 Euro
(bei 20 Wochenstunden, entsprechend anteilig bei geringerer Stundenzahl). Es erfolgt keinerlei Kürzung von bzw. Anrechnung bei Sozialleistungen oder Kindergeld. |
Für eine angemeldete, regelmäßige Ehrenamtstätigkeit im o.g. Umfang zahlen wir eine monatliche Aufwandentschädigung i.H.v. 40,00 Euro. |
Weiterbildung / Seminare |
Die Teilnahme an 25 Bildungstagen in Wochenseminaren ist verpflichtend.
Hierzu gehört neben dem Einführungs- und Abschluss-Seminar ein breitgefächertes Weiterbildungsangebot des AWO Landesverbandes Sachsen e.V. |
Die Teilnahme an den angebotenen Seminartagen (Anzahl je nach Dienstzeit) ist verpflichtend.
Hierzu gehört neben dem Einführungs- und Abschluss-Seminar ein breitgefächertes Weiterbildungsangebot des AWO Landesverbandes Sachsen e.V. |
Es besteht ein Anspruch auf die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten des AWO Landesverbandes Sachsen e.V. | |
Urlaubsanspruch |
Bei 12-monatiger Dienstzeit besteht ein Urlaubsanspruch von 27 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Bei kürzerer/ längerer Einsatzdauer erfolgt eine 12-telung entsprechend der vollen Monate. |
Bei 12-monatiger Dienstzeit besteht ein Urlaubsanspruch von 27 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Bei kürzerer/ längerer Einsatzdauer erfolgt eine 12-telung entsprechend der vollen Monate. |
Es besteht ein Urlaubsanspruch entsprechend der Einsatzdauer und des Umfangs der Tätigkeit. | |
Bewerbung | Bewerbungen (mit Anschreiben, kurzem Lebenslauf und Kontaktdaten) können jederzeit
gesandt werden. Bei bestehenden Einsatzmöglichkeiten melden wir uns üblicherweise per Telefon oder E-Mail. Eine Aufbewahrung im Bewerberpool erfolgt für die Dauer von bis zu einem Jahr. Anschließend werden die Bewerbungen vernichtet. |
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Eingehende Bewerbungen für das FSJ werden gesammelt.
Eine Auswahl durch die Einsatzstellen erfolgt üblicherweise Anfang des Sommers für das neue FSJ-Jahr ab September. |
Eingehende Bewerbungen werden nach dem angegebenen Einsatzgebiet oder -ort auf die Einrichtungen verteilt. Sobald BFD-Stellen (z.B. durch Erreichen der Höchstdauer) frei werden, kann eine Nachbesetzung geplant werden. | Bei eingehenden Bewerbungen erfolgt eine Abstimmung mit dem AWO Landesverband Sachsen e.V. zu möglichen Einsatzorten. | Ehrenamt-Einsatzmöglichkeiten werden i.d.R. mit der Einrichtung direkt abgestimmt. |