Es gibt verschiedene Formen von Freiwilligendiensten, über welche man sich bei der AWO Lausitz engagieren kann:
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG)
- Ehrenamt
In folgenden Übersicht sind die verschiedenen Möglichkeiten gegenübergestellt.
FSJ | BFD | FdaG | Ehrenamt | |
angesprochener Personenkreis |
Das FSJ ist ausgerichtet auf junge Leute im Alter von 15 – 27 Jahren, welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. | Der BFD ist für Personen jeden Alters – egal ob jung oder alt – nach Absolvierung der Schulpflicht. |
Der FdaG ist für Personen jeden Alters – egal ob jung oder alt – nach Absolvierung der Schulpflicht. |
Ein Ehrenamt kann jeder ausüben, der in dem jeweiligen Bereich nicht hauptamtlich tätig ist. |
Einsatzstellen |
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Alle Einrichtungen der AWO Lausitz nach Verteilung des Stellenkontingentes über den AWO Landesverband Sachsen e.V.
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Alle Einrichtungen der AWO Lausitz
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Beginn des Freiwilligendienstes |
Des FSJ beginnt üblicherweise am 01. September eines jeden Jahres | Der BFD kann jederzeit (mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen) beginnen. |
Der FdaG kann jederzeit zum 1. eines Monats beginnen. | Ein Ehrenamt kann jederzeit beginnen. |
Dauer des Einsatzes | Die Dauer des FSJ ist i.d.R. für 12 Monate angelegt. Das FSJ-Jahr endet üblicherweise am 31.08.
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Die Dauer des BFDist i.d.R. für 12 Monate angelegt.
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Die Dauer des FdaG beträgt 6 – 24 Monate
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Ein Ehrenamt kann für unbegrenzte Zeit ausgeübt werden. |
Zeitlicher Umfang des Einsatzes | Der zeitliche Umfang des FSJ beträgt 40 Wochenstunden (Vollzeit).
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Der zeitliche Umfang des BFD beträgt i.d.R. 40 Wochenstunden (Vollzeit).
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Der Umfang des FdaG i.d.R. 20 Wochenstunden
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Ein Ehrenamt wird i.d.R. im Umfang von 20 Stunden im Monat ausgeübt. |
Aufwandsentschädung / Taschengeld | Beim FSJ erhält man ein monatliches Taschengeld i.H.v. 390,00 Euro (entsprechend anteilig bei Teilzeittätigkeit).
Sozialversicherungsabgaben trägt zu 100% der Arbeitgeber. |
Beim BFD erhält man ein monatliches Taschengeld i.H.v. 390,00 Euro (entsprechend anteilig bei Teilzeittätigkeit).
Sozialversicherungsabgaben trägt zu 100% der Arbeitgeber. |
Beim FdaG erhält man eine monatliche Aufwandsentschädigung
Es erfolgt keinerlei Kürzung von bzw. Anrechnung bei Sozialleistungen oder Kindergeld. |
Für eine angemeldete, regelmäßige Ehrenamtstätigkeit im o.g. Umfang zahlen wir eine monatliche Aufwandentschädigung i.H.v. 40,00 Euro. |
Weiterbildung / Seminare |
Die Teilnahme an 25 Bildungstagen in Wochenseminaren ist verpflichtend.
Hierzu gehört neben dem Einführungs- und Abschluss-Seminar ein breitgefächertes Weiterbildungsangebot des AWO Landesverbandes Sachsen e.V. |
Die Teilnahme an den angebotenen Seminartagen (Anzahl je nach Dienstzeit) ist verpflichtend.
Hierzu gehört neben dem Einführungs- und Abschluss-Seminar ein breitgefächertes Weiterbildungsangebot des AWO Landesverbandes Sachsen e.V. |
Es besteht ein Anspruch auf die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten des AWO Landesverbandes Sachsen e.V. | |
Urlaubsanspruch |
Bei 12-monatiger Dienstzeit besteht ein Urlaubsanspruch von 27 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Bei kürzerer/ längerer Einsatzdauer erfolgt eine 12-telung entsprechend der vollen Monate. |
Bei 12-monatiger Dienstzeit besteht ein Urlaubsanspruch von 27 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Bei kürzerer/ längerer Einsatzdauer erfolgt eine 12-telung entsprechend der vollen Monate. |
Es besteht ein Urlaubsanspruch entsprechend der Einsatzdauer und des Umfangs der Tätigkeit. | |
Bewerbung | Bewerbungen (mit Anschreiben, kurzem Lebenslauf und Kontaktdaten) können jederzeit
gesandt werden. Bei bestehenden Einsatzmöglichkeiten melden wir uns üblicherweise per Telefon oder E-Mail. Eine Aufbewahrung im Bewerberpool erfolgt für die Dauer von bis zu einem Jahr. Anschließend werden die Bewerbungen vernichtet. |
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Eingehende Bewerbungen für das FSJ werden gesammelt.
Eine Auswahl durch die Einsatzstellen erfolgt üblicherweise Anfang des Sommers für das neue FSJ-Jahr ab September. |
Eingehende Bewerbungen werden nach dem angegebenen Einsatzgebiet oder -ort auf die Einrichtungen verteilt. Sobald BFD-Stellen (z.B. durch Erreichen der Höchstdauer) frei werden, kann eine Nachbesetzung geplant werden. | Bei eingehenden Bewerbungen erfolgt eine Abstimmung mit dem AWO Landesverband Sachsen e.V. zu möglichen Einsatzorten. | Ehrenamt-Einsatzmöglichkeiten werden i.d.R. mit der Einrichtung direkt abgestimmt. |