Inobhutnahme § 42 SGB VIII
Aufnahmekapazität: max. 8 Plätze
Aufnahmealter: 0 bis 18 Jahre
Vorübergehende Aufnahme von Kindern bzw. Jugendlichen, die in Not geraten sind und der Krisenintervention bedürfen. Inobhutnahme bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes/ Jugendlichen.
Schwerpunkte:
- Krisenintervention
- Bieten eines Schutzraumes
- Elternarbeit
- enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den Eltern zur Erarbeitung einer geeigneten Perspektive