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Familienähnliche Wohnformen in unseren Außenwohngruppen § 34 SGB VIII

Außenwohngruppen:

Im ländlichen Bereich von Hoyerswerda erleben Kinder und Jugendliche gemeinsam mit den Erziehern ganz intensiv ein Leben in einer Dorfgemeinschaft.
Jeweils große Freigelände mit Spielplatz, Fußballfeld, Lagerfeuerstelle bieten jede Menge Möglichkeiten, um sich zu betätigen. Das Leben auf dem Land unterstützt ein eigener großer Garten mit eigenem Obst- und Gemüseanbau.
Die Kinder und Jugendlichen sind fest in das Leben der dörflichen Gemeinschaft integriert. Durch Busanbindung und Dienstauto sind der Besuch der Schulen, Kindereinrichtungen, der Vereine und Freizeitgemeinschaften möglich.
Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie ist ein wichtiger Bestandteil beider Angebote und trägt wesentlich zum Gelingen des individuellen Entwicklungsprozesses der Kinder und Jugendlichen bei.

 

 

Familienähnliche Wohnform im Landhaus Schwarzkollm § 34 SGB VIII

 

Aufnahmealter:  3 bis 17 Jahre
Betreuungsalter:  3 bis 18/21 Jahre
Aufnahmekapazität:  8 Plätze
Räumlichkeit:  ehemaliges Schullandheim Waldesruh in Schwarzkollm, von Wäldern und Feldern umgeben und bietet mit großzügigem Außengelände viel Raum zur persönlichen Entfaltung

 

 

 

Familienähnliche Wohnform im Landhaus Lippen § 34 SGB VIII

Aufnahmealter:  3 bis 17 Jahre
Betreuungsalter:  3 bis 18/21 Jahre
Aufnahmekapazität:  6 Plätze
Räumlichkeit:  Einfamilienhausähnliches Gebäude (ehem. Schullandheim) im ländlichen Gebiet mit großem Außengelände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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