Jugendwohngruppe §34 SGB VIII
Aufnahmealter: ab 14 bis 18 Jahre
Aufnahmekapazität: 7 Plätze
Unterbringung und Betreuung bei Bedarf darüber hinaus nach § 41 SGB VIII
Ziele:
- Förderung und Unterstützung bei der Integration in Schule, Ausbildung und Freizeit
- Krisenintervention
- soziale Integration und Vernetzung
- Vermittlung von lebenspraktischen Fertigkeiten und Kenntnissen
- Aufzeigen von Lebensperspektiven
- Stabilisieren der Persönlichkeit
- Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung entwickeln