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Jugendwohngruppe §34 SGB VIII

 

 

 

Jugendwohngruppe §34 SGB VIII

 

 

Aufnahmealter: ab 14 bis 18 Jahre
Aufnahmekapazität: 7 Plätze
Unterbringung und Betreuung bei Bedarf darüber hinaus nach § 41 SGB VIII

Ziele:

  • Förderung und Unterstützung bei der Integration in Schule, Ausbildung und Freizeit
  • Krisenintervention
  • soziale Integration und Vernetzung
  • Vermittlung von lebenspraktischen Fertigkeiten und Kenntnissen
  • Aufzeigen von Lebensperspektiven
  • Stabilisieren der Persönlichkeit
  • Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung entwickeln

 

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