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Betreutes Jugendwohnen § 34 SGB VIII

 

 

Betreutes Jugendwohnen § 34 SGB VIII

 

 

Aufnahmealter:  ab 16 Jahre
Aufnahmekapazität:  4 Plätze

Unterbringung und Betreuung bei Bedarf darüber hinaus nach § 41 SGB VIII

Ziele:

  • Begleitung der eigen- und sozialverantwortlichen Lebensführung
  • Integration in das soziale Umfeld
  • Verselbständigung für ein eigenständiges Leben im eigenen Wohnraum

Erstellen eines individuellen Stufenplanes, der seine Orientierung an den individuellen Stärken und Ressourcen des/ der Jugendlichen findet.

Lernfelder:

  • Alltag
  • Schule/ Ausbildung
  • Finanzen
  • Verpflegung
  • Gesundheit
  • Ämter/ Behörden
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