Betreutes Jugendwohnen § 34 SGB VIII
Aufnahmealter: ab 16 Jahre
Aufnahmekapazität: 4 Plätze
Unterbringung und Betreuung bei Bedarf darüber hinaus nach § 41 SGB VIII
Ziele:
- Begleitung der eigen- und sozialverantwortlichen Lebensführung
- Integration in das soziale Umfeld
- Verselbständigung für ein eigenständiges Leben im eigenen Wohnraum
Erstellen eines individuellen Stufenplanes, der seine Orientierung an den individuellen Stärken und Ressourcen des/ der Jugendlichen findet.
Lernfelder:
- Alltag
- Schule/ Ausbildung
- Finanzen
- Verpflegung
- Gesundheit
- Ämter/ Behörden