aktuelle Anpassungen zu Besuchsregelungen in der stationären Pflege
09.06.2020Mit der neuen Corona-Schutzverordnung sowie der Allgemeinverfügung bzw. Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus werden die bisherigen Maßnahmen ab 11.06.20 wie folgt angepasst:
- Besuche in unseren Einrichtungen werden grundsätzlich ermöglicht
- die bisherigen Besuchertreffpunkte entfallen; der Zugang über den Haupteingang ist gewährleistet
- alle Besucher, Therapeuten, Ärzte, Dienstleister… werden bewohnerbezogen erfasst, um bei einer möglichen Infektion die Kontakte nachweisen zu können
- das Anmelden im Wohnbereich ist unbedingt erforderlich
- bitte bevorzugen Sie Treffen im Freien (Gartengelände, Terrassen)
- in den Bewohnerzimmern gibt es Beschränkungen der Besucherzahl, um die nötigen Abstandsregeln einhalten zu können
- beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sind sich grundsätzlich die Hände zu desinfizieren
- bitte beschränken Sie die Besuchszeiten möglichst auf max. 30 Minuten
- alle externen Besucher, Therapeuten, Ärzte, Dienstleister… haben einen selbst mitgebrachten Mund – Nasen – Schutz zu tragen und den Sicherheitsabstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten
- bei Erkältungssymptomen und Fieber ist von Besuchen abzusehen
Vielen Dank
Leitung Pflege und Betreuung