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aktuelle Anpassungen zu Besuchsregelungen in der stationären Pflege

09.06.2020

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung sowie der Allgemeinverfügung bzw. Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus werden die bisherigen Maßnahmen ab 11.06.20 wie folgt angepasst:

 

  • Besuche in unseren Einrichtungen werden grundsätzlich ermöglicht
  • die bisherigen Besuchertreffpunkte entfallen; der Zugang über den Haupteingang ist gewährleistet
  • alle Besucher, Therapeuten, Ärzte, Dienstleister… werden bewohnerbezogen erfasst, um bei einer möglichen Infektion die Kontakte nachweisen zu können
  • das  Anmelden im Wohnbereich ist unbedingt erforderlich
  • bitte bevorzugen Sie Treffen im Freien (Gartengelände, Terrassen)
  • in den Bewohnerzimmern gibt es Beschränkungen der Besucherzahl, um die nötigen Abstandsregeln einhalten zu können
  • beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sind sich grundsätzlich die Hände zu desinfizieren
  • bitte beschränken Sie die Besuchszeiten möglichst auf max. 30 Minuten
  • alle externen Besucher, Therapeuten, Ärzte, Dienstleister… haben einen selbst mitgebrachten Mund – Nasen – Schutz zu tragen und den Sicherheitsabstand von mind. 1,5 Metern     einzuhalten
  • bei Erkältungssymptomen und Fieber ist von Besuchen abzusehen

 

Vielen Dank

 

Leitung Pflege und Betreuung

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