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AWO Petition jetzt unterschreiben „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“

05.03.2019
Jetzt unterschreiben! „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“

Die AWO hat beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition: Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! eingebracht, die am 14. Februar online gegangen ist. Die Petition wurde maßgeblich von der AWO Sachsen mit auf den Weg gebracht  und  richtet sich an den Gesetzgeber, mit dem klaren Ziel, das finanzielle Risiko für die Menschen bei Pflegebedürftigkeit verlässlich abzusichern.

Wir fordern, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der Höhe begrenzt werden und  über die gesamte Dauer der stationären Pflege verlässlich planbar sind.

AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt: „Seit Jahren macht die AWO auf die Tatsache aufmerksam, dass alle Kostensteigerungen, die in Pflegeheimen anfallen, aufgrund der Deckelung der Beträge, die die Pflegeversicherung zahlt, allein von den Bewohnerinnen und Bewohnern übernommen werden müssen. Für diese ist die Schmerzgrenze längst überschritten, denn sogar direkt durch die Pflege entstehende Kosten sind inzwischen in den zu zahlenden Eigenanteilen enthalten. Doch von Seiten der Politik wurde das Thema bisher nicht ernsthaft angegangen. Mit der Petition wollen wir zeigen, wie wichtig den Menschen dieses Thema ist. Wir sind überzeugt davon, dass wir in den nächsten vier Wochen die 50.000 Stimmen zusammenbekommen, damit der Bundestag sich mit einer gesetzlichen Neuregelung beschäftigen muss.“

„Ziel dieser Petition ist es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge“, betont Brigitte Döcker und ergänzt: „Wir bitten nun alle Bürgerinnen und Bürger die Petition zu unterzeichnen und dieses wichtige Anliegen, womit sich früher oder später jede Familie auseinandersetzen muss, zu unterstützen.“

Um eine Behandlung im Petitionsausschuss zu erzielen, sind mindestens 50.000 Unterschriften erforderlich – eine Mitzeichnung der Petition ist bis spätestens 14. März möglich.

Hier geht es zur Online-Unterschrift.

Aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Jahren, waren und werden zukünftig immer mehr Rentenbeziehende gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können. Das ist gegenüber den Pflegebedürftigen unwürdig und führt auch bei deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten. Darüber hinaus werden durch die Übernahme der Kosten aus der Sozialhilfe die kommunalen Haushalte weiter belastet. Die Ursache liegt in einer gesetzlichen Regelung. Als 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, wurden die Leistungsbeträge der Pflegekassen gesetzlich festgeschrieben und nicht dynamisiert. Die Erhöhungen der Leistungsbeträge der Pflegekassen in den nachfolgenden Jahren waren bei Weitem nicht ausreichend. Somit tragen die  pflegebedürftigen Menschen alle Kostensteigerungen. „Aus Sicht der AWO ist es notwendig, Pflegekosten bundeseinheitlich zu definieren. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen, damit sie kein unkalkulierbares finanzielles Risiko mehr für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben“, betont Brigitte Döcker.

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverbands vom 14. Februar 2019

Mehr Infos und Aktionsmaterialien unter https://www.awo.org/eigenanteil-begrenzen.

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